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e-Rechnung

Pflicht in Deutschland!

WAS IST EINE E-RECHNUNG?

Eine E-Rechnung stellt Rechnungsinformationen als strukturierte XML-Datei bereit.

Rechtliche Grundlage ist die europäische Norm für die 
elektronische Rechnungsstellung (EN-16931).

WIE WERDEN E-RECHNUNGEN EMPFANGEN?

Für den reinen Empfang einer E-Rechnung genügt ein einfaches E-Mail-Postfach.

ABER: Unternehmen müssen seit 2025 jedoch nicht nur den Empfang von E-Rechnungen sicherstellen, sondern auch:

  • die Prüfung
  • die Verarbeitung
  • die unveränderliche Speicherung für 10 Jahre (neue Frist seit 2025)

Dafür ist es zwingend erforderlich, die XML-Daten zu verarbeiten, die Bestandteil einer jeden E-Rechnung sind – sowohl bei der XRechnung (reine XML-Datei) als auch beim ZUGFeRD-Format (PDF mit XML-Datei).

WELCHE ARCHIVIERUNGSPFLICHTEN 
GELTEN?

  • Auch für die Archivierung von elektronischen Rechnungen gelten die sogenannten „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD).
  • Eine E-Rechnung muss elektronisch archiviert werden. Es reicht nicht, wenn Sie nur einen Ausdruck der E-Rechnung aufbewahren.
  • Elektronische Rechnungen sind genauso lange aufzubewahren wie Papierrechnungen – nämlich 10 Jahre (neue Frist seit 1.1.2025). Die Aufbewahrungsfrist beginnt, wenn das Kalenderjahr abgelaufen ist, in dem die Rechnung ausgestellt wurde.

Fazit

Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung!

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